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Rollstuhlfahrendezur Übersicht
Der
Einsatz der rollstuhlgängigen Niederflurfahrzeuge
Die Rollstuhlrampen
Der Rollstuhlstandplatz im Fahrzeug
Die Rollstuhlgängigkeit der Haltestellen
Der Einsatz der rollstuhlgängigen Niederflurfahrzeuge.
Damit Sie bereits beim Herannahen eines Fahrzeuges erkennen können,
ob dieses eine Rampe mitführt, sind unsere rollstuhlgängigen Busse
und Trams an der Stirnseite mit dem Rollstuhl-Piktogramm versehen. Dieses
Piktogramm kennzeichnet ebenfalls die für den Zugang mit dem Rollstuhl
geeignete Türe.
Eingesetzte Fahrzeuge und Rampen.
Linien 3, 5:
- Niederflurtrams mit mobiler Faltrampe
Standort der Rampe: Vorderste Türe
- Combino-Niederflurtrams mit elektrischer Rampe
Standort der Rampe: 2. Türe
Linie 9:
- Niederflurtrams mit mobiler Faltrampe
- Combino-Niederflurtrams mit elektrischer Rampe
- Combino XL-Niederflurtrams mit Klapprampe
Standort der Rampe: 2. Türe
- Trams älterer Generationen ohne Rampe
Linien 11, 12, 20:
- Niederflurtrolleybusse mit Klapprampe
Standort der Rampe: 2. Türe
Linien 10, 13, 14, 17, 19, 21, 28:
- Niederflurbusse mit elektrischer Rampe, teilweise mit Klapprampe
Standort der Rampe: 2. Türe
Linien 26, 27, 30
- Niederflurbusse mit Klapprampe
Standort der Rampe: 2. Türe
Linie 16
- Niederflurbusse mit elektrischer Rampe
Standort der Rampe: 2. Türe
Linie 29:
- Mehrheitlich Niederflurbusse mit Klapprampe
Standort der Rampe: 2. Türe
Der Einsatz rollstuhlgängiger Fahrzeuge kann aufgrund allfällig
notwendiger Fahrzeugauswechslungen nicht vollumfänglich gewährleistet
werden. Wir bitten Sie dafür um Verständnis.
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