Fahrausweiskontrolle

Kontrolle der Fahrkarte

Für die Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln benötigen Sie einen gültigen Fahrausweis, der immer mitzuführen und bei einer Ticketkontrolle vorzuzeigen ist. Fehlt ein gültiges Ticket, muss der Fahrgast einen Zuschlag bezahlen.

Gültiger Fahrausweis

Steigen Sie stets mit einem gültigen Ticket in Tram und Bus ein. Das spart Geld und Ärger. In den Libero-Tarifbestimmungen und dem Nationalen Tarif ist unmissverständlich festgehalten, dass jeder Fahrgast beim Betreten des Fahrzeuges, also vor Antritt der Reise, im Besitz eines gültigen Fahrausweises sein muss. Dies gilt auch für elektronische Tickets: Der Kauf muss vor Antritt der Reise auf dem Handy abgeschlossen sein.
Es ist oft schwierig zu beurteilen, ob ein Fahrgast versehentlich oder absichtlich ohne gültigen Fahrausweis mit uns reist. Daher machen wir bei der Fahrausweiskontrolle keine Unterscheidung. Wir beurteilen nur, ob ein gültiger Fahrausweis vorhanden ist oder nicht. Mit der Erhebung des Zuschlages unterstellen wir dem Fahrgast nicht, dass er oder sie absichtlich ohne gültiges Ticket unterwegs ist.

Zuschläge und Fristen

Alle Informationen rund um Zuschläge und Zahlungsfristen und zur Mitnahme von Tieren im Überblick.

Zuschläge

Die Höhe der Zuschläge wird anhand der Anzahl Vorfälle der letzten 2 Jahre festgelegt. Dabei wird zwischen «Reisen ohne gültigen Fahrausweis» und «Reisen mit teilgültigem Fahrausweis» unterschieden.

Reisender mit teilgültigem Fahrausweis

Als «Reisender mit teilgültigem Fahrausweis» gilt, wer einen auf dem gesamten Reiseweg an sich gültigen, aber in einem der folgenden konkreten Fälle ungenügenden Fahrausweis vorweisen kann:

  • Fehlender Klassenwechsel
  • Fehlender oder falscher Zuschlag
  • Fahrausweis für falsche Kundengruppe (z.B. Fahrausweis zum halben oder ermässigten Preis ohne Berechtigung)
  • Fehlender Streckenwechsel, bzw. abweichende Strecke (jedoch gleiche Abgangs- und Bestimmungsstation resp. Abgangs- und Bestimmungszone; anderer, direkter und vergleichbarer Weg)

Zuschlag für Reisen mit teilgültigem Fahrausweis:

  • Zuschlag beim 1. Vorfall CHF 75
  • Zuschlag beim 2. Vorfall CHF 115
  • Zuschlag beim 3. Vorfall CHF 145

Im Betrag enthalten ist jeweils eine Fahrpreispauschale von CHF 5.

Reisender ohne gültigen Fahrausweis

Als «Reisender ohne gültigen Fahrausweis» gilt, wer keinen über die gesamte Reisestrecke gültigen oder teilgültigen Fahrausweis vorweisen kann. Reisende ohne gültigen Fahrausweis bezahlen den vollen Zuschlag. Ausnahme: Nur den reduzierten Zuschlag bezahlt, wer:

  • einen nationalen Fahrausweis vorweisen kann, welcher mindestens zwischen zwei Haltestellen (der befahrenen Strecke) gültig ist.
  • bei der Kontrolle einen Fahrausweis des entsprechenden oder eines angrenzenden Tarif- oder Verkehrsbunds vorweisen kann, welcher mindestens für eine Teilstrecke gültig ist.

Zuschlag für Reisen ohne gültigen Fahrausweis:

  • Zuschlag beim 1. Vorfall CHF 100
  • Zuschlag beim 2. Vorfall CHF 140
  • Zuschlag beim 3. Vorfall CHF 170

Im Betrag enthalten ist jeweils eine Fahrpreispauschale von CHF 10.

Zusätzliche Zuschläge

  • Missbrauch sowie Angabe falscher Personalien oder Flucht CHF 100
  • Nachforschung nach richtigen Personalien usw. je ¼ Std. CHF 25
  • Mahnung bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist von 30 Tagen CHF 40
  • Fälschungen: jegliche Manipulation an Tickets CHF 200

Zahlungsfristen

  • Rechnung: innert 30 Tagen
  • Mahnung: innert 10 Tagen

Mitnahme von Tieren

Haustiere dürfen im öV transportiert werden. Für die Fahrt benötigen Sie für jedes Tier einen Fahrausweis 2. Klasse zum reduzierten Preis.
Ausnahmen:

  • Kleine Hunde, Katzen und ähnliche zahme Tiere mit Risthöhe bis 30cm dürfen in Transportbehältern kostenlos mitgenommen werden.
  • Nutzhunde (Blindenführerhunde, Katastrophenhunde, Militärhunde) werden mit dem entsprechenden Nachweis kostenlos befördert.

Weiterführende Informationen