Barrierefreiheit – etwas für alle!

Der Tramlink wird auf dem Netz von BERNMOBIL bezüglich Barrierefreiheit neue Akzente setzen.

23.11.2021

Didier Buchmann

Barrierefreiheit – etwas für alle!

In der Schweiz leben rund 1,7 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Ein barrierefreier öV verhilft aber nicht nur ihnen, sondern allen Fahrgästen zu einer bequemen Fahrt an ihr Reiseziel. Die 27 bei Stadler Rail bestellten Tramlinks werden auf dem Netz von BERNMOBIL bezüglich Barrierefreiheit neue Akzente setzen.

Mobilität gehört zu den Grundbedürfnissen der Menschen. Sie umfasst weit mehr als die simple Möglichkeit, sich von A nach B zu bewegen. Wer mobil ist, kann am gesellschaftlichen Leben teilnehmen, soziale Kontakte knüpfen oder seine berufliche Entwicklung vorantreiben. Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr soll dafür sorgen, dass dies auch mobilitätseingeschränkten Personen möglich ist. Per Definition steht der Begriff im öV für den uneingeschränkten und autonomen Zugang zu einem Fahrzeug – unabhängig einer möglichen Behinderung. Auch Seniorinnen und Senioren, Fahrgäste mit viel Gepäck oder einem Kinderwagen können so den öV bequem nutzen.

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Barrierefrei durch die Schweiz

In der Schweiz sind öffentliche Transportunternehmen verpflichtet, ihre Dienstleistungen behindertengerecht und somit barrierefrei anzubieten. Als eigentlicher Leitfaden zur Erreichung dieser Vorgabe dient das Behindertengleichstellungsgesetz, kurz BehiG. Dieses Gesetz hält fest, dass Infrastruktur und Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs bis spätestens Ende 2023 barrierefrei sein müssen. Ein Ziel, dass von den Transportunternehmen zwar angestrebt, aber zeitlich nicht erreicht werden kann. Die Gründe dafür sind vielschichtig. «Wenn immer möglich, sollten solche Vorhaben in die Planung grösserer Bauprojekte oder von Gleissanierungen eingebettet sein, nicht zuletzt aus Kostengründen» betont Rolf Meyer, Leiter Kommunikation bei BERNMOBIL. So habe es beispielsweise keinen Sinn ergeben, die Haltestellensituation am Hirschengraben vor dem aktuellen Umbau des Bahnhofs Bern (Zukunft Bahnhof Bern) an das BehiG anzupassen - Aufwand und Kosten dafür wären unverhältnismässig gewesen. Wichtig zu wissen; bezüglich Ausrüstung und Ausbau der Haltestellen ist der enge Austausch mit Stadt und Kanton entscheidend. Als eigentliche Strasseneigentümerinnen zeichnen sie für Bau und Unterhalt der Haltestellen verantwortlich. Mittlerweile gelten rund ein Viertel der über 300 Haltestellen – die von BERNMOBIL angefahren werden – als barrierefrei. 

 

Austausch mit Inclusion Handicap

Ab Sommer 2023 fahren die ersten der 27 bei Stadler Rail bestellten Trams vom Typ Tramlink durch die Bundeshauptstadt. Nebst sogenannten Multifunktionszonen und speziell gekennzeichneten Sitzplätzen für Menschen mit einer Behinderung besticht das Fahrzeug hauptsächlich mit durchgehend niederflurigem Einstieg. Das heisst, alle Türen sind mit Schiebetritten ausgestattet. Diese überbrücken den Spalt zwischen der Haltekante und dem Tram – so dass ein niveaugleicher Einstieg möglich wird. Zudem bieten grosszügige Multifunktionsräume Platz für Rollstühle und Kinderwagen.

Obwohl das Fahrzeug per se den BehiG-Richtlinien entspricht, gilt es bis zu dessen Einführung auf dem Netz noch einige Kompromisse zu finden. «Kompromisse darum, weil die Ansprüche sämtlicher Fahrgäste unterschiedlich sind und es einvernehmliche Lösungen brauche», erklärt Projektleiter Stefan Keiser. An dieser Stelle kommt Inclusion Handicap – der Dachverband der Behindertenorganisationen Schweiz als «Sparringpartner» zum Zug. Wird bei BERNMOBIL im Rahmen eines ordentlichen Zulassungsverfahrens ein neues Fahrzeug beschafft, vertritt Inclusion Handicap offiziell die Interessen der 1,7 Millionen Menschen in der Schweiz, die mit einer Behinderung leben. Eine Zusammenarbeit, die Stefan Keiser und sein Team von Beginn des Projekts an zu schätzen wissen. «Dank dem frühzeitigen Austausch mit Inclusion Handicap ist es uns im Bereich der Rollstuhlplätze gelungen, kreative Lösungen zu finden.» Dies ist nur ein Beispiel für etliche Fragen, die es während des Projektverlaufs zu klären gilt. Schlussendlich sind es viele Details, die das Fahrzeug als Ganzes sicher und barrierefrei machen. Diese reichen von der Rutschfestigkeit des Bodens, der Positionierung und dem korrekten akustischen Findesignal des Türtasters über den Kontrast der Türen bis hin zur BehiG-gerechten Fahrgastinformation auf den Bildschirmen/Anzeigen.

 

Gleiche Gesetzlage – neue Bedürfnisse 

«Die Vorfreude auf die Vorzüge des Tramlink darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass Barrierefreiheit auch bei der übrigen Flotte stets ein zentrales Thema ist», bemerkt Stefan Keiser. Was zur Einführung der Combino-Trams von Siemens 2001 auf dem neusten Stand der Technik war, musste im Lauf der Zeit punktuell überarbeitet und angepasst werden. «Die Combinos haben diverse Updates erhalten, damit sie mit den wachsenden Bedürfnissen der Fahrgäste Schritt halten konnten.» Auch hier galt es stets, die Verhältnismässigkeit im Blick zu behalten. Was mitunter erklärt, warum die in die Jahre gekommenen Vevey-Trams bezüglich Barrierefreiheit nicht mehr umfassend optimiert wurden. «Diese Fahrzeuge mit Baujahr 1989 erreichen mit der Einführung des Tramlinks das Ende ihrer Lebensdauer.»